Versicherungen

Allgemeine Informationen zum Versicherungswesen und was Sie vor dem Abschluss einer Versicherung beachten sollten:

allgemeine Information
Altersvorsorge
Auto
Berufsunfähigkeit
Hausrat
<Kranken>

Leben

Privathaftpflicht
Rechtsschutz
Reise
Unfall
speziell 
für Frauen
unabhängige Makler
Weitere Versicherungen

Alle Angaben:
Ohne Gewähr!

  
Gesetzliche Krankenversicherung

Im Krankheitsfall führt die gesetzliche Krankenversicherung die Versorgung ihres Mitgliedes fort. Die meisten Frauen und Kinder sind beitragsfrei oder kostengünstig in der Versicherung des Ehegatten und Vaters mitversichert.

Arbeitnehmer bekommen sechs Wochen lang einen bestimmten Prozentsatz  ihres Bruttolohnes im Krankheitsfall ausbezahlt (Krankengeld). Diese Regelung ist auf 78 Wochen in einer Zeitspanne von drei Jahren begrenzt

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse haben sich jedoch in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. So fallen insbesondere die den Krankheitsverlauf erleichternde, kosmetische oder alternative Heilmethoden aus der Gewährleistung. Und der Patient muss diese Kosten selbst  tragen oder darauf verzichten.  Eine erhebliche Zuzahlung ist zudem bei der Zahnbehandlung schon alltäglich.

Pflichtversichert sind in der gesetzlichen Krankenkasse alle Arbeitnehmer, mit einer jährlich neu festgelegten Einkommensgrenze. Auch Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Studierende zahlen ab dem 25. Lebensjahr eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung. Bis dahin sind sie beitragsfrei beim Elternteil versichert, es sei denn dessen Einkommen läge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Private Krankenversicherung

Für Besserverdienende, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, Freiberufler und Selbständige besteht die Möglichkeit, sich privat kranken zu versichern.

Jedes Familienmitglied, auch die Kinder zahlen einen eigenen Beitrag, der sich aus dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, den gewünschten Leistungen und dem Geschlecht errechnet. Deshalb kann die private Krankenversicherung preiswerter sein als die gesetzliche. Durch eine hohe Selbstbeteiligung können die Beitragskosten erheblich gesenkt werden.

In der PKV kann man den Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse abstellen, so z.B. den Wunsch nach einem Einzelzimmer im Krankenhaus. Wichtig ist außerdem die Einbeziehung des Krankentagesgeldes und des Krankenhaustagegeldes, denn Sie müssen, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus liegen, für den Fortbestand Ihrer Existenz Sorge tragen. Eine zeitliche Limitierung für die Zahlungen der PKV gibt es nicht. Die Prämie richtet sich danach ab wann das Krankengeld gezahlt werden soll. Gerade wer erst anfängt, sich eine Existenz aufzubauen, muss sich frühzeitig absichern. 

Im Alter bietet die PKV ihren Mitgliedern, um eventuell als schmerzhaft empfundene Prämienerhöhungen aufzufangen, auch die Möglichkeit, in einen preiswerteren Standardtarif zu wechseln, der die gleichen Leistungen bietet wie die GKV.  Ein Wechsel in die GKV ist im Rentenalter leider nicht mehr möglich.

Beantworten Sie alle Fragen besonders bei den privaten Krankenversicherungen ganz ehrlich. Wer eine ernsthafte oder chronische Erkrankung verschweigt, muss damit rechnen, dass die Versicherung im Krankheitsfall nicht zahlt. 

Zusatzversicherungen

Die private Krankenversicherung bietet eine Reihe von Zusatzleistungen an, die von der GKV eventuell nicht voll erstattet werden, z.B. Zuzahlungen bei Zahnersatz, Kronen etc., Auslandsreise-Krankenversicherung, Krankentransporte, Wahl des Krankenhauses und der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung etc.  Diese Zusatzversicherung sind zumeist recht preiswert und können eine sinnvolle Ergänzung zur GKV darstellen.

Pflegeversicherung

Die private Pflegeversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, deren Höchstgrenze bei derzeit 1.400 EURO liegt. Die Pflege im Heim beträgt zwischen 1.500 und 3.000 EURO. Die Differenz wird aus den Rentenzahlungen der pflegebedürftigen Person, Zahlungen der Kinder und/ oder aus einer privat geschlossenen Pflegeversicherung ausgeglichen. Die Prämie richtet sich auch hier nach dem Eintrittsalter und der Höchstbetrag darf nicht über dem der GPV liegen. Kinder sind in der PPV beitragsfrei mitversichert, Ehepartner zahlen die Hälfte.

Kranken und- Pflegeversicherung bei einer Gesellschaft zu unterhalten, kann günstiger sein, wenn einmal strittig werden sollte, wann die Krankheit aufhört und die Pflegebedürftigkeit anfängt.